Bedingungen für die Überlassung von Studioräumen im FestSpielHaus
Stand 07.10.2022
Das FestSpielHaus stellt seine Studios, Proben- und Besprechungsräume jungen Künstlern als Produktionsgelegenheit für einen befristeten Zeitraum zur Verfügung. Eine langfristige Nutzung ist nicht möglich, da die Räume in erster Linie für die Aktivitäten des FestSpielHauses genutzt werden. Die Raumüberlassung begründet keine weitere Verbindung oder Partnerschaft zwischen den Beteiligten und löst auch keine weitere Zusammenarbeit aus, wie z.B. eine Integration in das Veranstaltungsprogramm oder eine fachliche Unterstützung bei der künstlerischen Arbeit. Insofern übernimmt das FestSpielHaus keine Verantwortung für den Inhalt der Aktivitäten in den überlassenen Räumen und billigt diese nicht. Eine Raumüberlassung für Veranstaltungen ist nicht möglich. Die Raumnutzung der Studioräume für nicht-künstlerische Aktivitäten hat keine Priorität, kann aber u.U. zugelassen werden. Die Preise dafür teilen wir auf Anfrage mit. Unsere Vermietungspolitik soll gewährleisten, dass das Gebäude von allen so genutzt wird, dass in einer sicheren und angenehmen Atmosphäre gearbeitet werden kann. Wir erwarten deshalb, dass sich unsere Gäste, Gastunternehmen oder Künstlertruppen an folgende Bestimmungen halten.
Buchung & Zahlung
Das Raumrepertoire ist auf unserer Webseite beschrieben und einsehbar. Da wir die Räume auch für unseren Betrieb nutzen, möglicherweise ist nicht jeder Raum zur gewünschten Zeit verfügbar. Die online-Anfrage dient zur Klärung der möglichen Nutzungszeiten. Jeder verfügbare Raum hat drei Zeiteinheiten, die auch – falls machbar – hintereinander zur Buchung angefragt werden können.
Die online-Anfrage dient zur ersten Information. Sollten unsere Informationen nicht ausreichend sein oder für die Nutzung bestimmte Umstände organisiert werden, kann dies unter „Sonstiges“ vermerkt werden. Das FestSpielHaus prüft diese Anfrage, fordert u.U. weitere Informationen und entscheidet den Reservierungswunsch. Im Falle einer Zustimmung senden wir an die Interessenten eine elektronische Rechnung.
Die Zahlung erfolgt durch Banküberweisung nach Empfang einer elektronischen Rechnung. Die Zahlung muss 24 Stunden nach Erhalt dieser Rechnung erfolgen, um die Buchung zu sichern und die Reservierung des Raumes zu gewährleisten. Das FestSpielHaus garantiert keine Reservierungen ohne termingerechten und vorherigen Zahlungseingang.
Eine Stornierung der Buchung muss 48 Stunden vor einer Reservierung beim FestSpielHaus eingehen. Falls es sich um mehrere Reservierungstermine handelt, werden diese als Gesamteinheit verstanden. Eine Stornierung muss 48 Stunden vor dem Reservierungstermin bei uns eingehen, ansonsten wird der volle Rechnungsbetrag einbehalten. Sollten mehrere Termine vereinbart sein und davon nur einzelne storniert werden, dann gilt dafür ebenfalls die 48-Stunden-Regel. Bei rechtzeitiger Stornierung wird eine einmalige Buchungsgebühr von € 30,00 einbehalten. Der Restbetrag wird zurück überwiesen.
Öffnungszeiten, Schließungszeiten und Nutzungstage
Die Räume sind von Montag bis Freitag und gelegentlich auch an Wochenendtagen buchbar. Das Hausrecht wird durch anwesendes Personal des FestSpielHauses ausgeübt.
Es können Zeiteinheiten von 10.00 Uhr bis 13.30 Uhr, von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr und abends von 18.00 Uhr bis 21.30 Uhr gebucht werden. Veranstaltungen und Aktivitäten des FestSpielHauses haben Priorität. Es sind deshalb nicht alle Interessen verwirklichbar.
Das Gebäude kann immer nur für die vereinbarten Zeiten genutzt werden. Ankunftszeiten müssen deshalb so organisiert werden, dass für die Nutzer und unser Personal keine Wartezeiten im Haus entstehen und bei einer Nutzung durch eine Gruppe, diese gemeinsam kommt und geht. Das FestSpielHaus übernimmt keine Türöffnung und Kontrolle innerhalb des vereinbarten Zeitraums. Das bedeutet, dass nach Verlassen des Hauses kein erneuter Einlass möglich ist.
Das FestSpielHaus befindet sich in einem ehemaligen Industriegebäude in einem Wohngebiet. Das Haus wurde nicht für die aktuelle Nutzung erstellt und die Bausubstanz ist hellhörig. Die Raumnutzung beschränkt sich deshalb ausschließlich auf die jeweiligen Räume. Aufenthalte in anderen Bereichen sind im gemeinsamen Interesse untersagt.
Die Raumnutzungszeit beinhaltet die jeweils nötige Vorbereitungs- oder Rüstzeit sowie die Zeit des Aufräumens. Die Räume werden immer so verlassen, dass alles aufgeräumt ist und der Raum sich wieder in dem Zustand befindet, wie er überlassen wurde. Bei Abendterminen muss Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden: keine Versammlungen vor dem Haus und kein lautstarker Heimweg.
Covid-19 Vorgaben
Die Beachtung der jeweils gültigen Infektionsschutzverordnung wird durch den verantwortlichen Hauptnutzer der Räume gewährleistet. Alle Beteiligten sind über diese Verfahren informiert und halten sich daran. Das FestSpielHaus behält sich vor, Personen die Nutzung zu verweigern, die sich nicht an diese Regelungen halten. Eine finanzielle Rückforderung auf Grund dieses Hausverbotes ist nicht möglich. Das FestSpielHaus behält sich vor, diese allgemeine Vorgabe auch aktuell oder kurzfristig zu präzisieren und ohne Zustimmung der Nutzer als Bestandteil der Nutzungsvereinbarung anzuordnen.
Der Nutzer ist auch verantwortlich, dass keine ansteckenden Personen (einschließlich ihm selbst) das Haus betreten und nutzen. Diese Vorgabe gilt auch für Personen mit einem angeordneten Quarantänezeitraum.
Wenn eine Buchung auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen durch das FestSpielHaus storniert wird, betrachtet das FestSpielHaus dies als höhere Gewalt und erstattet den einbezahlten Betrag zurück. Für einen evtl. darüber hinaus entstehenden. Schaden haftet das FestSpielHaus nicht.
Und was sonst noch wichtig ist
Die Buchungszeit beinhaltet den Auf- und Abbau. Bitte kalkulieren Sie dies bei der Buchung ein und stellen Sie sicher, dass Sie den Raum so verlassen, wie Sie ihn vorgefunden haben. Essen und Trinken ist in den Studios nicht erlaubt. In Einzelfällen müssen die Straßenschuhe ausgezogen werden. Müll muss durch den Nutzer entsorgt werden. Reinigungsmaterial steht zur Verfügung, falls Ihr Raum nach der Nutzung gereinigt werden muss. Wir prüfen nach jeder Nutzung im gemeinsamen Interesse die Sauberkeit und behalten uns vor, ggf. den höheren Reinigungsaufwand nachträglich zu berechnen bzw. weitere Reservierungen zu kündigen.
Lärm: Die Studios sind keine speziell dafür eingerichteten Proberäume. Aus diesem Grund können wir keine Verstärker jeglicher Art in den Räumen erlauben. Wenn Musik/ Instrumente/ Gesang/ Schreien in einem der Räume verwendet werden und sich das für andere als störend erweist, behalten wir uns das Recht vor, zu verlangen, dass die Lautstärke gesenkt und in extremen Fällen der Ton ganz abgeschaltet wird. Die Proberäume im Gebäude liegen oft dicht beieinander; bitte halten Sie den Lärm aus Rücksicht auf die anderen Anwesenden auf ein akzeptables Niveau. Achten Sie bitte darauf, dass Sie nach 18.00 Uhr den Lärm auf ein nicht störendes Maß beschränken. Die Studioräume sind keine Werkstätten. Handwerkliches Werkzeug oder evtl. Bau- und Bastelarbeiten sind nicht möglich.
Kinder- und Jugendschutz: Für den Fall dass im Rahmen der Nutzung minderjährige Personen (unter 18 Jahren) anwesend sind, informiert der Mieter das FestSpielHaus bereits bei Vertragsabschluss und übernimmt die volle Verantwortung für die Einhaltung der Regelungen des Kinder- und Jugendschutzes.
Babys und Kinder: Babys und Kinder können in die Studioräume mitgebracht werden; wir können jedoch keine Wickelmöglichkeiten zur Verfügung stellen oder eine Betreuung übernehmen. Bitte teilen Sie uns im Voraus mit, wenn jemand aus Ihrem Team Minderjährige unter 18 Jahren in das Gebäude bringen möchte, indem Sie eine E-Mail an info@festspielhaus.biz senden.
Zugang: Der Mieter muss das FestSpielHaus im Voraus informieren, wenn er Teilnehmer mit zusätzlichen Bedürfnissen und/oder zusätzlichen Zugangsanforderungen erwartet. Bitte beachten Sie, dass die Studioräume keinen Zugang für Rollstuhlfahrer haben, da die Räume in den oberen Stockwerken liegen und kein Aufzug vorhanden ist.
Parken: Die Anmietung der Räumlichkeiten beinhaltet nicht die Nutzung von Parkmöglichkeiten.
Zusätzliche Gebühren: Wir behalten uns das Recht vor, zusätzliche Gebühren für erhöhten Verwaltungsaufwand, vorzeitigen Zutritt mit oder ohne Vereinbarung, nicht abgeholte Gegenstände oder unsaubere Räume oder Bereiche zu erheben. Jegliche Beschädigung des Raums oder Unordnung, die durch die Nutzung entstanden ist, wird in Rechnung gestellt, einschließlich der Zeit und des Arbeitsaufwands, die erforderlich sind, um den Raum wieder in einen normalen Zustand zu versetzen. Der Mieter ist verpflichtet, das FestSpielHaus über Schäden, die er oder seine Mitarbeiter verursacht haben, unverzüglich telefonisch und per E-Mail zu informieren, damit diese behoben werden können. Falls das FestSpielHaus nicht sofort informiert wird, können alle zukünftigen Buchungen storniert und die Zahlungen einbehalten werden.
Lagerung: Material für die jeweilige Produktion kann i.d.R. nicht gelagert werden. Für mitgebrachte Gegenstände übernimmt das FestSpielHaus keine Haftung. Eigene elektrische Geräte können nicht eingesetzt werden. Das FestSpielHaus stellt kein Material zur Verfügung, falls dies nicht bei Vertragsabschluss vereinbart wurde.
Haustiere: In den Studios sind keine Haustiere erlaubt, jedoch sind Hilfstiere (z.B. Blindenhund) willkommen. Bitte teilen Sie uns vor Ihrer Buchung mit, wenn Sie vorhaben, ein Begleittier mitzubringen, indem Sie eine E-Mail an info@festspielhaus.biz senden.
Post oder Anlieferungen: Der Mieter kann keine Sendungen an das Gebäude liefern lassen. Das FesSpielHaus behält sich vor, die Annahme zu verweigern oder für die Annahme und Lagerung weitere Gebühren zu verlangen. Das FestSpielHaus haftet nicht für gelieferte Gegenstände, die verloren gehen.
Fundsachen: Das FestSpielHaus haftet nicht für Garderobe oder vergessene Gegenstände. Fundsachen werden nicht aufbewahrt.
Einrichtungen: Der Mieter darf die Räume nicht für andere als die im Mietvertrag beschriebenen Zwecke nutzen und darf sie nicht untervermieten. Er darf nicht zulassen, dass sie für einen ungesetzlichen Zweck oder auf eine ungesetzliche Weise genutzt werden, noch darf er etwas tun, das die Räumlichkeiten oder die mit den Räumlichkeiten verbundenen Versicherungen gefährden könnte.
Gesundheit und Sicherheit: Der Mieter ist verpflichtet, alle Vorschriften einzuhalten, die von der Feuerwehr, den örtlichen Behörden und dem FestSpielHaus in Bezug auf die Räumlichkeiten erlassen wurden. Mieter, die gegen diese Vorgaben verstoßen, können aus dem Haus gewiesen werden. Der Mieter muss sich mit den Notfallplan und den Fluchtwegen vertraut machen und sicherstellen, dass seine Teilnehmer ebenfalls vollständig über die Notfallpläne informiert sind. Der Erste-Hilfe-Kasten und das Unfallbuch werden im Büro des FestSpielHauses aufbewahrt. Sollte ein Teilnehmer eine Verletzung erleiden, melden Sie diese bitte dort. Der Mieter muss sich im Rahmen seiner Tätigkeit im Haus an die geltenden Unfallverhütungsvorschriften halten. Das FestSpielHaus behält sich vor, im Zweifel die eigenen Unfallverhütungsvorschriften durchzusetzen. Sollte das FestSpielHaus dem Einsatz externer Geräte zustimmen so entsprechen diese Geräte n jeder Hinsicht den vorgeschriebenen Regeln (z.B. haben alle elektrischen Geräte aktuelle Prüfzertifikate, für gefährliche Stoffe liegen ausreichende Dokumente vor und für die Aktivitäten gibt es geeignete Risikobewertungsunterlagen). Wenn der Mieter diesbezüglich Fragen hat, wendet er sich bitte an das FestSpielHaus. Der Mieter darf keine Hindernisse in Eingängen/Ausgängen, auf Treppen oder in Durchgängen aufstellen oder den Zugang zu allen Arbeitsplätzen in irgendeiner Weise behindern. Der Mieter darf keine Waffen, Sprengstoffe, brennbares Material, Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Gegenstände auf das Gelände oder in das Gebäude bringen oder deren Mitnahme gestatten und auch kein offenes Licht in irgendeinem Teil des Geländes verwenden oder dessen Verwendung gestatten. Ein Einsatz von Nebelmaschinen, Dunsterzeugern, Geruchserzeugern und ähnlichen Geräten ist nicht möglich.
Versicherung: Der Mieter erkennt an, dass der Verlust von unbeaufsichtigt zurückgelassenen Gegenständen nicht durch den Versicherungsschutz des FestSpielHauses abgedeckt ist und somit die Verantwortung für diese Gegenstände beim Mieter liegt. Es ist erforderlich, dass der Mieter seine eigene Haftpflichtversicherung abschließt. Die Haftpflichtversicherung des FestSpielHauses beschränkt sich auf den Mietgegenstand. Die Aktivitäten des Mieters sind nicht durch die Versicherungen des FestSpielHauses gedeckt.
Haftungsbeschränkung: Es liegt in der Verantwortung des Mieters, sich zu vergewissern, dass der Raum für seine Tätigkeit geeignet ist. Wenn die Eignung des Raums vor der Buchung überprüfen werden soll, kann der Interessent das FestSpielHaus kontaktieren, um eine Besichtigung des Raums zu vereinbaren.